Siehe dazu auch die Abbildung und Angaben im Abschnitt Verwaltungsrat.
3.1 Mitglieder des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat der Helvetia Holding AG besteht aus neun Mitgliedern. Er ist personell identisch mit den Verwaltungsräten der beiden Tochtergesellschaften Helvetia Leben und Helvetia Versicherungen. Dem Verwaltungsrat sollen Personen mit Erfahrung und Wissen aus verschiedenen Bereichen angehören. Diese sollen über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen, damit eine eigenständige Willensbildung im Dialog mit der Geschäftsleitung gewährleistet ist. Da die Helvetia Gruppe zu einem bedeutenden Teil im Ausland tätig ist, gehören dem Verwaltungsrat auch Personen verschiedener Nationalitäten oder mit langjähriger internationaler Erfahrung an. Der Verwaltungsrat legt Wert darauf, dass seine Mitglieder über Persönlichkeitskompetenz (unter anderem Integrität), spezielles Finanz-, Fach- und Branchenwissen, strategische und operative Führungserfahrung, visionäres Denken und Sozialkompetenz sowie über die für eine effiziente und umsichtige Ausübung des Verwaltungsratsmandates notwendige Zeit verfügen. In Bezug auf die Unabhängigkeit der Mitglieder orientiert sich die Helvetia an den Grundforderungen des «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance». So setzt sich der Verwaltungsrat vorweg aus Mitgliedern zusammen, die dank ihrer persönlichen und fachlichen Befähigung eine eigenständige Willensbildung und Beschlussfassung der Gesellschaft garantieren. Seine Gremien bestehen mehrheitlich aus nicht-exekutiven und unabhängigen Mitgliedern. Im Entschädigungsausschuss sowie im Audit Committee sind Mitglieder, die nie oder vor mehr als drei Jahren der Geschäftsleitung angehört haben. Die Mitglieder des Entschädigungsausschusses haben persönlich und auch die von ihnen vertretenen Gesellschaften keine oder nur verhältnismässig geringfügige Geschäftsbeziehungen zur Helvetia und stehen in keiner Kreuzverflechtung. In allen Gremien werden die Ausstandsregeln konsequent angewendet. Jährlich beurteilt der Verwaltungsrat in seiner Gesamtheit wie auch in jedem einzelnen Ausschuss die Erfüllung der vorerwähnten Anforderungen sowie die Qualität der von ihm erbrachten Leistungen, um – wo angezeigt – weitere Optimierungen vornehmen zu können.
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates geht aus der Abbildung und den Angaben im Abschnitt Verwaltungsrat hervor.
Erich Walser, der Präsident des Verwaltungsrates, hat die Funktion des Vorsitzenden der Geschäftsleitung der Helvetia Gruppe per 1.9.2007 an Stefan Loacker abgeben. So sind seither alle VR-Mitglieder in nicht-exekutiver Eigenschaft und haben – ausser Erich Walser, der diesbezüglich eine dreijährige «Cooling off-Periode» bis Ende August 2010 einhalten wird – in den der Berichtsperiode vorangegangenen Geschäftsjahren weder der Geschäftsleitung der Helvetia noch einer ihrer Konzerngesellschaften angehört. Kein Mitglied des Verwaltungsrates steht persönlich – ausser als Versicherungsnehmer zu üblichen Konditionen – in wesentlichen Geschäftsbeziehungen zur Helvetia.
3.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen
Hingegen bestehen zu einigen von ihnen repräsentierten Unternehmen folgende Geschäftsbeziehungen:
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Silvio Borner und Olivier Vodoz vertreten im Aktionärs-Pool die Patria Genossenschaft, Pierin Vincenz die Raiffeisen-Gruppe sowie Urs Widmer die Vontobel-Gruppe, wo er u.a. Verwaltungsrats-Präsident der Vontobel Holding AG ist.
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Silvio Borner ist Präsidentdes Verwaltungsrates, Olivier Vodoz Präsident der Delegiertenversammlung der Patria Genossenschaft, Basel, deren statutarische Zielsetzung es ist, im Interesse der Genossenschafter den Abschluss und die Durchführung von Lebensversicherungen bei der Helvetia zu fördern sowie durch finanzielle Beteiligung an der Helvetia deren wirtschaftliche Selbstständigkeit und Entwicklung zu stärken und zu fördern.
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Die Helvetia, die Vontobel- sowie die Raiffeisen-Gruppe sind unter anderem in Bezug auf Beratung und Verkauf von Finanzdienstleistungen Kooperationspartner. Die beiden letztgenannten Firmengruppen sind deshalb zusammen mit der Patria Genossenschaft auch Mitglieder im Aktionärs-Pool.
3.3 Kreuzverflechtungen
Siehe dazu Ziff. 3.2.
Urs Widmer und Pierin Vincenz sitzen in den Verwaltungsräten der Vontobel Holding AG und der Helvetia Holding AG. Weitere gegenseitige Einsitznahmen in Verwaltungsräten kotierter Gesellschaften bestehen nicht.
3.4 Wahl und Amtszeit
Die ordentliche Amtsdauer für Verwaltungsratsmitglieder beträgt drei Jahre und endet spätestens mit der ordentlichen Generalversammlung in dem Kalenderjahr, in welchem sie das 70. Altersjahr erreichen. Neue Mitglieder treten in die Amtsperiode des Austretenden ein. Die Amtsperioden sind so aufeinander abgestimmt, dass im Prinzip jedes Jahr ein Drittel der Verwaltungsratsmitglieder zur Wahl oder Wiederwahl steht. Eine Wiederwahl ist möglich. Jedes Mitglied des Verwaltungsrates wird einzeln von den Aktionären gewählt.
Über die erstmalige Wahl in den Verwaltungsrat der Helvetia Holding AG und verbleibende Amtszeit pro Mitglied des Verwaltungsrates gibt die Tabelle im Abschnitt Verwaltungsrat Auskunft.
