Das Helvetia Aktienprogramm ermöglicht den vergünstigten Bezug von Namenaktien der Helvetia Holding AG. Mit diesem Programm können sich die Mitarbeitenden direkt und zu vergünstigten Konditionen am Erfolg der Gruppe beteiligen. Bezugsberechtigt sind alle Mitarbeitenden der Helvetia Gruppe in der Schweiz, welche in ungekündigter Stellung sind und Anspruch auf eine variable Vergütung haben. Die Anzahl der angebotenen Aktien wird vom Verwaltungsrat festgelegt und richtet sich nach der jeweiligen Funktion der Mitarbeitenden. Alle erworbenen Aktien unterliegen einer Sperrfrist von drei Jahren. Der unverfallbare Anspruch ist unmittelbar mit der Abgabe der Aktien entstanden, so dass der damit verbundene Personalaufwand für aktienbasierte Vergütung in Höhe von CHF 0.7 Mio. (Vorjahr: CHF 0.8 Mio.) in der Erfolgsrechnung erfasst wurde.
Der Entschädigungsausschuss des Verwaltungsrats kann bei Erreichen von sehr guten Geschäftsergebnissen einen Sonderbonus für die Mitglieder der Geschäftsleitung in Form von Aktien zuteilen. Relevanter Wert ist der Marktwert der Aktie am Tage der Festlegung des Sonderbonus. Ab gleichem Datum werden diese Aktien für drei Jahre gesperrt.
Die vom Geschäftsergebnis abhängige variable Entschädigung wird für die Mitglieder des Verwaltungsrats ohne Wahlrecht in Aktien ausbezahlt. Relevanter Wert ist der Marktwert am Tage der Festlegung der variablen Entschädigung. Ab gleichem Datum werden diese Aktien für drei Jahre gesperrt.
